Was unterscheidet die Qualifikation eines Fachanwalts von einem „zertifiziertem“ Datenschutzbeauftragten?
Eine ganze Menge.
Neben den durch ein umfangreiches juristisches Studium erworbenen allgemeinen Rechtskenntnissen und zweier abgeschlossener Staatsexamina sind für die Verleihung des Fachanwaltstitels durch die Prüfungsausschüsse der Rechtsanwaltskammern umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachzuweisen:
120 Stunden theoretische Ausbildung (Fachanwaltslehrgang). Der Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologie besteht aus den Bausteinen
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich Gestaltung individueller Verträge und AGB sowie der technischen Grundlagen und Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien.
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen (online/mobile Business) sowie Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht.
- Das Recht der Kommunikationsnetze und Dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation.
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten.
- Öffentliche Vergabe von Leistungen in der Informationstechnologien (einschließlich E-Government), Bezüge zum europäischen und deutschen Kartellrecht.
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
- Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien.
- Besonderheiten der Verfahren- und Prozessführung, insbesondere der Beweisführung und Sicherung.
Die erworbenen theoretischen Kenntnisse sind in 3 zusätzlichen Klausuren zu je 5 Stunden nachzuweisen.
Ferner müssen praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, bevor der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung gestellt werden kann.
Dazu müssen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung 50 Fälle aus allen vorgenannten Bereichen bearbeitet worden sein.
Darunter mindestens zehn rechtsförmliche Verfahren.
Erst dann kann die Bezeichnung als Fachanwalt durch die Rechtsanwaltskammer verliehen werden.
Fortan sind jährliche Fortbildungen zu absolvieren und der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Ein „einfacher zertifizierter“ Datenschutzbeauftragter benötigt hingegen keine juristische Ausbildung, sondern kann diese Qualifikation etwa in einer Woche durch einen Präsenzkurs nach Abschluss einer 90-minütigen Prüfung erhalten.
Der Markt der Anbieter derartiger Zertifizierungen ist allerdings unübersichtlich und im ständigen Wachstum – jeder kocht sein eigenes Datenschutzsüppchen. Einheitliche Standards existieren nicht.
Hier geht es zu den Qualifikationsnachweisen:
Übersicht der datenschutzrechtlichen Fortbildungen:
Februar 2020
Fortbildung: IX. Hamburger IT-Rechtstag, u.a. mit den Themen KI und Datenschutz; Fallstricke bei der Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Vorträgen vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
November 2019
Fortbildung: Die DSGVO in der Anwaltspraxis
Februar 2019
Fortbildung: VIII. Hamburger IT-Rechtstag, u.a. mit dem Thema „Datenschutztechnologie und schützenswerte Patientendaten“
November 2018
Fortbildung: ePrivacy-VO – Direktmarketing, Tracking und Cookies
April 2018
Fortbildung: Effektiver Umgang mit der DSGVO und dem neuen BDSG
Februar 2018
Fortbildung: VII. Hamburger IT-Rechtstag: Generalthema Mobilität, u.a. „Wem gehören die Daten beim Gebrauchtwagenkauf?“, „Datenschutz & Mobilität: aktuelle Rechtsprechung“
Dezember 2017
Fortbildung: Online-Seminar IT-Recht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2017
September 2017
Fortbildung: Jahresüberblick IT-Recht
Februar 2017
Fortbildung: VI. Hamburger IT-Rechtstag, u.a. „MyData PIMS & Co. – neue Ansätze im Datenschutz“
Dezember 2016
Fortbildung: Online-Seminarreihe IT-Recht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2016 – 4. Quartal
September 2016
Fortbildung: Überblick über Neuerungen und Hintergründe zum IT-Recht
Januar 2016
V. Hamburger IT-Rechtstag, u.a. „Neueste Entwicklungen im Datenschutz aus Hamburger Sicht“.
Juni 2015
Fortbildung: Aktuelles Internetrecht
Februar 2014
Fortbildung 3. Hamburger IT-Rechtstag „Softwareschutz“
Januar 2014
IT-Sicherheitsworkshop, u.a. „IT-Sicherheit und Datenschutz“
Dezember 2013
Fortbildung „IT-Sicherheits-Workshop für Rechtsanwälte und ihre Mandanten“
November 2013
Fortbildung „IT-Recht im Unternehmen – Social Media“
November 2013
Fortbildung „IT-Recht im Unternehmen – Bring your own Device (ByoD)“
April 2013
Fortbildung „Rechtsprobleme neuer Werbeformen – Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung im Überblick“
Februar 2013
Fortbildung: 2. Hamburger IT-Rechtstag
Generalthema: Datenschutz u.a. „Datenschutz im digitalen Zeitalter – Herausforderungen und Lösungsansätze“, „Probleme im grenzüberschreitenden Datenaustausch und Datenschutz“, „BYOD – Bring your own Device“, „Datenschutzrechtliche Probleme in der betrieblichen Praxis“, „Überblick über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung mit den Auswirkungen auf die Rolle des betrieblichen Datenschutz“.
April 2011
Fortbildung: „Datenschutz, Compliance und Arbeitnehmerkontrolle“
Ein Fachanwalt als Datenschutzbeauftragter – einfach sicher!