Sie wissen jetzt: Ohne Datenschutz geht es nicht. Und Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Den Datenschutz selbst in die Hand nehmen oder besser einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen:
Welche Vorteile hat ein interner Datenschutzbeauftragte?
Ein interner Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er in die Verarbeitungsprozesse des Unternehmens eingebunden ist und Einblick in die konkret im Unternehmen anfallenden Datenverarbeitungsvorgänge hat.
Welche Nachteile hat ein interner Datenschutzbeauftragter?
Neben arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten sprechen vor allem die mit Zeit- und Kosten verbundenen Schulungen, das Vorhalten entsprechender Arbeitsmittel und der nicht immer einfache Spagat zwischen einer unabhängigen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und der Weisungsgebundenheit aus dem Anstellungsverhältnis gegen einen internen Datenschutzbeauftragten.
Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt selber für die notwendige Qualifikation und Fortbildung, hat eigene Arbeitsmittel und bringt zudem regelmäßigig eine Berufshaftpflichtversicherung mit. Damit ist ein externer Datenschutzbeauftragten in vielen Fällen günstiger, qualifizierter und flexibler als ein Mitarbeiter. Weiter bringt ein externer Datenschutzbeauftragter die notwendige Unabhängigkeit mit, um auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuwirken.
Welche Nachteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter muss sich erst in die Datenverarbeitung des Unternehmens einarbeiten und ist auf Zuarbeit, etwa durch die IT-Abteilung, angewiesen, um die Datenverarbeitungsvorgänge zu erfassen.
Warum einen Fachanwalt als Datenschutzbeauftragten?
Rechtsberatung ist in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz streng reglementiert.
Rechtsberatung darf daher nur von dazu befugten Personen, also vor allem Rechtsanwälten vorgenommen werden. Überall da, wo die einfache schematische Anwendung der Datenschutzgrundverordnung nicht ausreichend ist, wird ein Datenschutzbeauftragter, der nicht Rechtsanwalt ist, immer einen Anwalt hinzuzuziehen.Datenschutzrecht ist beim IT-Recht angesiedelt. Ein Fachanwalt für IT-Recht hat damit durch Erwerb das Fachanwaltstitels nachgewiesen, über besondere theoretische und praktische Kenntnisse zu verfügen. Damit ist ein Fachanwalt besonders geeignet, die Funktion als Datenschutzbeauftragter auszufüllen und kann auch bei komplexen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa Datenschutzfolgeabschätzungen, Korrespondenz mit den Aufsichtsbehörden oder der Erstellung von Verträgen Fachwissen einbringen, so dass in vielen Fällen auf die Hinzuziehung weiterer Spezialisten verzichtet werden kann.
Ich hafte für das, was ich tue – auf Wunsch bis 10 Mio EUR Haftungsübernahme – auch für Bußgelder.